Antidiskriminierungsgesetz und Kennzeichnungspflicht. 

Jörg Finkler - 22.04.2021

Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, stoßen die Pläne von Grünen und CDU zur Sicherheitspolitik bei der Polizei auf heftigen Widerstand. So regt sich sowohl Protest gegen die anonyme Kennzeichnungspflicht für die Polizei wie auch gegen das geplante Antidiskriminierungsgesetz. Davon, dass die Gesetze "völlig überflüssig" seien ist die Rede. Der berechtigten Kritik schließe ich mich an und unterstütze hierbei meine Kollegen. Deutlicher als mit solchen Gesetzen kann man sein Misstrauen gegenüber der eigenen Polizei nicht zum Ausdruck bringen. Das hat etwas von grüner Missachtung und fehlender Wertschätzung. Ich bin überrascht, dass sich ein Innenminister darauf einlässt. Die CDU macht wohl inzwischen alles mit, um in die Koalition zu kommen.

Aus Polizeikreisen soll die Information kommen, dass der Innenminister die Gewerkschaften zum Stillhalten in dieser Sache gebeten haben soll. Ob diese sich daran halten werden, wird man sehen. 

Die Einheiten der Polizei haben bei Großeinsätzen wie bei Demonstrationen oder Fußballspielen schon jetzt am Helm und an der Uniform eine einheitliche Kennung. Kommt es in einer Einheit zu Übergriffen von Beamten, sind einzelne Personen schon heute problemlos zu identifizieren. 
Mir ist aus dem Jahr 2020 kein einziger Fall bekannt, bei dem bei Übergriffen von Polizisten nicht ermittelt worden sei. Daher sei die Kennzeichnungspflicht völlig überflüssig.

Das geplante Antidiskriminierungsgesetz führt zudem zu "pauschalisierten Vorverdächtigungen" von Polizisten. 
In Berlin gibt es bereits ein Antidiskriminierungsgesetz (LADG) auf Landesebene. Das Berliner Gesetz hatte im vergangenen Jahr hier im Land bei der CDU für Ärger und massive Kritik gesorgt. Innenpolitiker der Union hatten gefordert, keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin zu schicken, weil das Gesetz die Polizisten unter Generalverdacht stelle.

Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von einer "Umkehrung des Rechtsstaats" und drohte ebenfalls, keine Polizisten mehr nach Berlin zu schicken, falls das neue Berliner Antidiskriminierungsgesetz nicht nur für Bedienstete des Landes Berlin gelten sollte. Das ist vielsagend für eine inzwischen prinzipienlose CDU: Noch vor einem Jahr hatte sie Skrupel vor einer solchen Regelung und ging sogar so weit, wegen des dortigen Antidiskriminierungsgesetzes keine Polizisten mehr nach Berlin zu schicken. 
Diese Skrupel haben sich aufgrund der Aussicht auf Posten in der Landesregierung in Luft aufgelöst.

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