Nutzen Sie Ihr Grundrecht und werden sie Wahlbeobachter

Sie können dazu beitragen, Manipulationen bei der Gemeinderatswahl zu verhindern.

Wie wird man Wahlbeobachter am Wahltag?

Die Stimmauszählung ist öffentlich. Jedermann hat während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Festlegung des Wahlergebnisses Zutritt zum Wahlraum. Als Wahlbeobachter hat jeder das Recht, sich während und nach der Wahl im Wahlraum aufzuhalten.

Wahlbeobachter kommen unangemeldet wenige Minuten vor Schließung ins Wahllokales, also kurz vor 18 Uhr. Melden Sie sich beim Wahlleiter und äußern Sie den Willen, die Auszählung beobachten zu wollen. Der Wahlvorsteher wird das Wahllokal pünktlich um 18 Uhr schließen. Abgeschlossen wird die Tür jedoch nicht, so dass man auch danach noch rein- und rausgehen kann.

Ihr Anwesenheitsrecht während der Auszählung ist Ihr Grundrecht, Sie haben jedoch kein Mandat oder sind beauftragt, auch nicht vom Kreisverband Mannheim. Sie werden als Privatperson aktiv und sollten sich dementsprechend passiv verhalten. Schauen und dokumentieren ist in Ordnung, anfassen und einmischen nicht. Sie sind ein „anwesender Zeuge der öffentlichen Auszählung der Stimmen“. Der Wahlleiter hat das Hausrecht, aber solange Sie sich im Rahmen der Spielregeln verhalten, und zuvorkommend benehmen, wird er davon kein Gebrauch machen. Bitte beachten Sie, dass die Wahlhelfer Ehrenamtliche sind, die zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wahl ihre Freizeit opfern, sie haben daher den entsprechenden Respekt verdient.

Was ist zu tun während der Auszählung?

Schauen Sie den einzelnen Auszählern über die Schulter ohne sie zu stören. Achten Sie vor allem darauf, dass

  • gültige Stimmen nicht widerrechtlich in Ungültige gewertet werden

  • gültige Stimmen nicht widerrechtlich mit Kreuzchen ungültig gemacht werden

  • keine Stimmzettel auf den falschen Stapel gelegt werden

  • niemand Stimmzettel zerreißt oder verschwinden lässt.

Zählen Sie bei der Auszählung selbst mit. Die Anzahl gewerteter Stimmen muss mit den Ausgezählten übereinstimmen.

Was ist zu tun bei Auffälligkeiten?

Bei Auffälligkeiten informieren Sie den Wahlvorstand. Wird Ihr Anliegen ignoriert, notieren Sie den Sachverhalt, den Namen des Auszählers und melden Sie alles beim zuständigen Wahlkreisleiter.

Was ist nach der Auszählung zu tun?

Nach der Auszählung gibt der Wahlvorsteher das Wahlergebnis mit folgenden Angaben mündlich bekannt:

  • die Zahl der Stimmberechtigen

  • die Zahl der Wähler

  • die Zahl der gültigen und ungültigen Erststimmen

  • die Zahl der gültigen und ungültigen Zweitstimmen

  • die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegeben Erststimmen

  • die Zahlen der für die einzelnen Landeslisten abgegebenen Zweitstimmen

Notieren Sie sich die Zahlen unbedingt, damit Sie diese später mit den Werten vergleichen können, die für Ihren Wahlraum veröffentlicht wurden. Fallen Ihnen dabei oder anderweitig Unregelmäßigkeiten auf, melden Sie das bitte dem Wahlleiter des Wahllokals.

Was sind meine Rechte?

Die Gewährung Ihres Anwesenheitsrechts muss so ausgestaltet sein, dass es ihnen jederzeit möglich ist, auch tatsächlich Einblick in den Auszählungsvorgang zu erhalten.

Sie müssen sich nicht damit zufriedengeben, dass Ihnen ein Platz angeboten wird, von welchem aus Sie keine Sicht auf den Vorgang haben.

Sie müssen sich nicht zwischendurch (etwa nach Ende des Wahlvorgangs) hinausschicken lassen – die Auszählung hat ohne Unterbrechung im Anschluss an den Wahlgang stattzufinden!

Sollte der Wahlvorstand Sie als Hindernis für den Auszählungsvorgang betrachten, kann er Sie nicht ohne Weiteres des Raumes verweisen, da die Wahlhelfer selbst nicht das Recht besitzen, Sie wegzuschicken – dies darf nur die Polizei!

Wahlbeobachter 2023

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