„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“, gibt das Grundgesetz alleb staatlichen Institutionen unmissverständlich vor. Vor diesem Hintergrund stellt sich jedoch die Frage, wie es denn tatsächlich in unseren Alten- und Pflegeheimen aussieht, die bekanntermaßen schon vor dem Wuhanvirus-Seuchenzug am Rand ihrer Leistungsfähigkeit standen. Aktuell befinden wir uns ganz am Anfang des saisonalen Verlaufs, bei dem schon jetzt erhebliche bis massive Ausfälle beim Pflege- und Hygienepersonal zu verzeichnen sind. Ein alarmierendes Zeichen angesichts der Tatsache, dass der Höhepunkt der Erkrankungswelle erst Anfang Februar erreicht wird. Kann vor diesem Hintergrund eine würdige und sorgfältige Pflege unserer Liebsten überhaupt noch sichergestellt werden? Dies zu beurteilen, ist für die Angehörigen der Pflegebedürftigen zurzeit so gut wie unmöglich, da Besuche meist untersagt sind. Dadurch fehlt den Heimbewohnern der wertvolle Kontakt mit ihren Angehörigen und dem Pflegepersonal eine wichtige Unterstützung. Hier stellt sich aber auch die Frage, ob durch das Besuchsverbot notwendige Kontrollen durch die Angehörigen bewusst verhindert werden sollen.
Überhaupt, wie sieht es mit den Überprüfungen durch die zuständigen Heimaufsichtsbehörden aus? Schon vor der Pandemie berichteten Medien mehrfach über Missstände in Pflegeheimen. Da liegt es nahe, dass die aktuelle Situation mit Sicherheit zu keiner Besserung führte. Die verantwortlichen Behörden müssen unter allen Umständen eine menschenwürdige, funktionierende Pflege in den Heimen erwirken und dies engmaschig kontrollieren. Die Würde des Menschen ist unantastbar, dabei gibt es keine Abstriche, seien die Umstände noch so widrig. Ich habe kein Verständnis für das Wegsehen der Politik, wer - wie die Grünen - ein Böllerverbot mit dem Ruhebedürfnis in Alten,-und Pflegeheimen begründet, hat auch die Pflicht, bei ausufernden Problemen in Pflegeeinrichtungen hinzusehen