Kennen Sie die EU "Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“?\r
Falls nicht, sollten Sie mal einen Blick hineinwerfen, (
hier)\r
Sie werden dort Formulierungen lesen, die Sie so nicht gewohnt sind.\r
In der Biologie und im Naturschutz dürfen schrankenlose, ungezügelte Migration und offene Grenzen nämlich durchaus als zu bekämpfende Probleme betrachtet und benannt werden.\r
Deshalb gibt es eine offiziell „Unionsliste“ genannte Aufstellung von tierischen und pflanzlichen Zuzüglern, die unsere einheimische, europäische Tier und Pflanzenwelt bedrohen und deshalb als unerwünscht gelten, wie zum Beispiel das drüsige Springkraut, die Wollhandkrabbe, die Biberratte oder der Waschbär.\r
Für sie existiert keine Willkommenskultur, sie sollen " ausgeschafft" werden und sie dürfen deshalb laut Verordnung Nr. 1143/2014 weder in das Gebiet der EU verbracht noch dort gehalten oder gezüchtet werden. Die in den Tierparks lebenden "Waschbären" sind demnach in Wirklichkeit Manuel Neuer oder Füchse, die Ihre Papiere verloren haben. Alles gut !\r
Menschen sind keine Tiere, auch strohdumme sind keine Pflanzen, Vergleiche hinken auch wenn der gutmenschgeeichte Nazi - Seismograh bei diesem Text am Limit ist. Warum denkt niemand in die andere Richtung ? Tiere haben das Recht geschützt zu werden: der Tierschutz hat Verfassungsrang.\r
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Robert Schmidt\r
Sprecher AfD Mannheim
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