Die peinliche Posse um den verweigerten Posten des Bundestagsvizepäsidenten versucht Dr. Wolfgang Schäuble nun mit einem Handstreich wegzuwischen. „ Die AfD hat gar keinen Rechtsanspruch auf den Posten“ äußert sich Schäuble in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Es gebe lediglich eine „Verabredung“ in der Geschäftsordnung des Bundestags, dass jede Fraktion einen Kandidaten vorschlagen könne. hier lesen
Damit ist der CDU Spitzenpolitiker seiner kreativen Auslegung von ihm missliebigen Rechtsnormen treu geblieben und hat sich ein zweites dickes Ei ins Nest gelegt. Eines heißt eigener Umgang mit Spendengeldern, das andere "Geschäftsordnung des Bundestages". Wenn die Regelungen der Geschäftsordnung lediglich „ Verabredungen ohne rechtliche Bindung“ sind, frage ich mich, wie Sitzungen des Bundestags geleitet werden. Wird bei Streitigkeiten ein Stuhlkreis gebildet ? Schäuble gendert die Geschäftsordnung, sie ist nur gesellschaftlich bestimmt. Man sollte ihn an die Unverbindlichkeit der Geschäftsordnung erinnern, wenn er Herrn Braun wieder ganz verbindlich zur Ordnung ruft.
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Hofreiter brüllt wie ein Pavian und der Amtseid der Kanzlerin sowie der Minister ist nicht justiziabel. hier lesen Nun soll auch die Geschäftsordnung nicht bindend sein. Das Abgeordnetenhaus gleicht ganz offensichtlich einem Tollhaus, in dem Recht, Gesetz und Anstand ein Fremdwort sind.
Politik ist immer ein Abbild der Gesellschaft. Und warum soll es dem höchsten Haus anders gehen als dem Souverän ? Der Bürger fragt sich schon lange ob Recht und Gesetz nicht mehr gelten. Massenhaftes Töten oder Messern wird nicht mehr gesühnt. Selbst Täter, die Menschenleben auf dem Gewissen haben, wie Fathi D. schreiten grinsend als freie Männer aus dem Gerichtssaal. Und hier schließt sich der Kreis. Die Ursachen und Verursacher sind gleich.
Robert Schmidt