Die Regelungen des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG) aufgrund dessen Spätaussiedler bzw- deren Familienangehörige nach Deutschland einreisen dürfen, weichen in erschreckender Form von der gelebten Praxis der aktuellen blutrot- grün –schwarzen Einwanderungspolitik ab.
Bei genauerem Studium der Normen kann man durchaus zu dem Schluss kommen, dass Deutsche hier diskriminiert werden.
Zwar dürfen Sowohl Aussiedler als auch deren Abkömmlinge ( Kinder oder Enkel, Urenkel etc ) nach Deutschland auswandern, jedoch ist die Möglichkeit starken Reglementierungen unterworfen.
So müssen sie ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgeben, dies sich vor allem am Beherrschen der deutschen Sprache zeige. Diese Sprachkenntnisse müssen bereits bei der Einreise vorliegen und werden konsequent getestet.
Eine Einreise kann ausgeschlossen werden, wenn ein Ausschlusstatbestand nach § 5 BVFG Vorliegt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Einreisende durch ihr Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, oder eine rechtswidrige Tat begangen haben, die in Deutschland mit mehr als einem Jahr Haftstrafe sanktioniert wird.
Ein Ausschluss wäre auch möglich, bei der Zugehörigkeit oder Förderung einer Vereinigung die den Terrorismus unterstützt bzw. unterstützt hat. Und ebenfalls bei Personen, die sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder aufgerufen oder mit Gewaltanwendung gedroht haben, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind.
Reglementierungen bei Neubürgern sehen Gesetze also nicht nur vor, sie werden bei sog „ Rußlanddeutschen“ auch knallhart befolgt. Eine Übertragung im Zuge der Massenmigration auf die Eingeladenen der Welt, hätte unserem Land viel Ärger, Tränen und Blutzoll erspart.
Anis Amri, der Attentäter vom Breitscheidplatz war sowohl in Italien als auch Tunesien zu mehrjärigen Haftstrafen verurteilt. Sami A der ex. Leibwächter Bin Ladens bestimmte ebenso wie die in Deutschland lebenden Somalischen Piraten unsere Schlagzeilen. Islamistische Gefährder, IS Terroristen und Boko Haram Schergen beschäftigen täglich unsere Sicherheitsbehörden. Jeder Aussiedler fährt besser, wenn er sich nicht als Deutscher zu erkennen gibt, seine Papiere wegwirft und als Flüchtling bezeichnet, den hier zieht die Gutmenschagenda, die Ideologie über Gesetze stellt und diesem Land schon so viel Leid und Schaden beschert hat.
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