Die Merkel-Regierung strebt eine CoronaNotfallVerordnung für die Aufstellung der Kandidaten für die nächste Bundestagswahl, die eventuell im Herbst 2021 stattfindet, an. Bislang müssen für die Nominierung der Kandidaten nach Bundeswahlgesetz zwingend Parteitage oder vergleichbare Versammlungen einberufen werden, um die Kandidaten in unmittelbarer gleicher und geheimer Wahl persönlich zu wählen.
Es sei aber bei einer erneuten Verschärfung der SARS-CoV-2-Infektionslage schwierig bis unmöglich, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen derartige Versammlungen durchzuführen. Deshalb solle das Bundesinnenministerium (BMI) per Rechtsverordnung ermächtigt werden, Abweichungen von den Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes zuzulassen. In Ausnahmesituationen solle die Nominierung durch eine Mischung aus Briefwahl und elektronischem Verfahren zulässig sein. Dabei sei zu sichern, dass jeder ein Vorschlagsrecht habe, allen Kandidaten Gelegenheit gegeben werde, sich und ihr Programm vorzustellen und dass geheim gewählt werde. Die Nominierung muss dem Gesetzentwurf zufolge dann aber in geheimer Abstimmung per Briefwahl erfolgen.
Unsere ohnehin schon wachsweiche Verfassung wird weiter ausgehöhlt und die Gewaltenteilung untergraben. Nun soll eine weitere Notverordnung die Regierung ermächtigen, über unser Wahlrecht zu entscheiden. Wie schon bei den Corona Verordnungen der einzelnen Bundesländer werden immer mehr Handlungsbefugnisse per Verordnung auf die Regierung übertragen und das Parlament als Gesetzgebungsorgan entmachtet. Das Recht, in einer unmittelbaren gleichen, geheimen Wahl persönlich zu wählen mutiert zu einem unkontrollierbaren Knopfdruck oder Gang zum Briefkasten.
"Im Gegensatz zur Urnenwahl ist Briefwahl weder eine persönliche, noch eine geheime Wahl"
Im Wahlbüro dürfen sie aus Gründen der geheimen Wahl nicht mit ihrem Lebenspartner in die Kabine. Am Frühstückstisch dürfen sie ungestört zusammen die Wahlunterlagen ausfüllen. Im Wahlbüro müssen sie sich ausweisen, bei der Briefwahl ist nicht garantiert, wer das Kreuz gemacht hat.
"Die obige Gesetzesänderung betrifft nur vordergründig die Parteien".
Im Kern geht es der Merkel Regierung darum, eine inzwischen verfassungswidrig angewendete Briefwahl bei Parlamentswahlen zu verankern. Die Briefwahl kommt den Regierenden entgegen. Wie eine Anfrage der AfD Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg ergab , dass seit 2016 das Briefwahlergebnis der AfD 2-3 % unter ihrem erzielten Gesamtstimmergebnis liegt. Bei CDU und Grün ist es umgekehrt.
"Wer sich jetzt Corona Sand in die Augen streuen lässt, wacht in der Diktatur auf"