Ladeninhaber, Gastronomen, Kinobesitzer und Künstler ringen wegen des übertriebenen Lockdowns um ihre Existenz. Sie sind unverschuldet in diese Misere gekommen und müssen das ausbaden, das Ihnen die Landesregierung mit der Corona Verordnung eingebrockt hat. Das Land Baden-Württemberg als Rechtsträger der Landesregierung, die die Corona-Verordnungen zu verantworten hat ,ist hier haftbar und muss Schadenersatz leisten. Den „Gewerbetreibenden steht ein Entschädigungsanspruch zu... wegen des viel zu harten Lockdowns zu“ sagt unsere Alice Weidel vollkommen zu Recht. Sie beruft sich dabei auf ein Gutachten, das sie beim Juristen Ulrich Vosgerau in Auftrag gegeben hat und am Dienstag in Stuttgart vorstellte. Der Anspruch umfasse auch den entgangenen Gewinn der Gewerbetreibenden.
Nicht nur der Landes-, auch der Bundeshaushalt wird nicht nur durch die Entschädigungen massiv unter Druck geraten, auch wegbrechende Steuereinnahmen und explodierende Sozialkosten werden sich verheerend auf die Staatsfinanzen auswirken. Bundes- und Landesregierung haben das Corona-Problem zunächst völlig unterschätzt, dann die Maßnahmen dagegen völlig überrissen. Als gehandelt werden musste, reagierten die Regierenden nicht um dann als keine Reaktion mehr notwendig war zu überreagieren