#Zuhälterei, gewerbsmäßige #Zwangsprostitution, gefährliche #Köperverletzung und schwerer Raub in mehreren Fällen: So lautet die Anklage im aktuell vor dem Landgericht #Wuppertal verhandelten „Loverboy-Prozess“. Zwei Männer von 22 und 31 Jahren mit türkischer und deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich verantworten. Ein weiterer Beteiligter mazedonischer Herkunft steht im Fokus. Allerdings gilt für ihn das Jugendstrafrecht, da er erst 17 Jahre alt ist.
Die weiblichen Opfer, darunter auch eine Minderjährige von gerade einmal 14 Jahren, wurden von den Männern mit einer perfiden Masche zur Prostitution gezwungen:
Erst heuchelten die Kriminellen den #Frauen eine Liebesbeziehung vor, um sie emotional gefügig zu machen. Anschließend offenbarten sie ihre hässlichen Absichten und setzten diese mit Gewalt durch. Schläge, Würgen, Bedrohung mit einer Waffe oder aber die Ankündigung die Tochter eines der Opfer zu vergewaltigen, die Angeklagten schienen keine Skrupel zu haben, um die Frauen zu prostituieren.
Im weiteren Verlauf der „Beziehungen“ beteuerten die „Loverboys“ wiederum ihre Reue, entschuldigten sich bei den Opfern, machten Geschenke und gaben an erkrankt oder in finanzieller Not zu sein, um die Gunst der Damen weiter zu sichern.
In angemieteten Wohnungen oder Hotelzimmern von Dortmund bis Wuppertal und Düsseldorf wurden die Geschädigten stationiert. Dort mussten sie zu jeder Zeit abrufbar, sexuelle Dienstleistungen anbieten, mit etwa sechs bis acht Freiern pro Tag.
Einnahmen in Höhe von 14.000,- € monatlich sollen schätzungsweise zusammengekommen sein, für die Täter ein lukratives Geschäft!
Die Staatsanwaltschaft beziffert eine Gesamtsumme von über 100.000,- €, welche die Männer zu Lasten der Frauen erwirtschafteten.
Das Geld wurde vor allem für hochpreisige Leihwägen und die Wuppertaler #Shisha-Bar der Täter ausgegeben. Die Bar diente darüber als Kulisse weitere Opfer auszumachen.
Das Urteil soll Ende September verkündet werden. Die Täter haben laut Medienberichten keine Reue bekundet. Es ist zu hoffen, dass die Opfer trotz dieses Martyriums bald wieder in die Normalität finden werden.
Die AfD besteht hier auf ein hartes Durchgreifen seitens der Justiz. Bedauerlicherweise sind Systeme, wie das oben geschilderte keine Einzelfälle. Erst im Juli wurde ein “Loverboy“ zu drei Jahren Haft verurteilt. Darüber ist die Dunkelziffer speziell jener Straftaten groß, da die Opfer aus Angst und Scham nicht selten von Anzeigen absehen.
Auch die Tatsache, dass diese besonders abscheuliche Form der Zwangsprostitution in keiner polizeilichen Statistik separat ausgewiesen wird, verschleiert wichtige Erkenntnisse zur Entwicklung und Ursachenforschung.
Die Politik weiß längst von den immensen Problemen verursacht von Shisha-Bars, denn diese dienen immer öfter als Scheingewerbe, um in Hinterzimmern u.a. Geschäfte mit Drogen und Waffen abzuwickeln. Das heißt in der Folgerung Geldwäsche in Reinform.
Nun stehen jene Bars ebenfalls in direktem Zusammenhang mit Zwangsprostitution.
Ein unhaltbarer Zustand und Folge eines Politikversagens auf ganzer Ebene.
Wir fordern daher ein hartes strafrechtliches Durchgreifen hinsichtlich der „Loverboy-Täuschung“, #Opferschutz geht vor Täterschutz! Außerdem bedarf es einer besseren Aufklärung über die Gefahren in der #Zivilbevölkerung.
Es darf nicht sein, dass Kriminelle mit einer rohen, inhumanen und patriarchalischen Haltung weiterhin ihr Unwesen treiben und nicht nur die Opfer, sondern unsere gesamte demokratische und friedliche Kultur verhöhnen.
Anne Charlotte #Samland