„Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt“, bestimmt das Grundgesetz in Artikel 38. Wer das Alter senken will, muss die Verfassung ändern. Dafür ist im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Grüne, SPD und auch FDP fordern dies und wollen das Wahlalter senken. Die CDU ist dagegen.
Im 2018 geschlossenen Koalitionsvertrag kommt das Wahlrecht mit 16 nämlich gar nicht vor. Es gibt daher nur zwei Möglichkeiten:
Entweder die SPD Forderung ist reiner Populismus und Stimmungsmache. Oder man sieht den Koalitionsvertrag nicht als bindend an. In diesem Falle sollte man so ehrlich sein und durch das Verlassen der großen Koalition den Weg für Neuwahlen frei machen.
Die Befürworter eines Wahlrechts ab 16 stellen stets auf die positiven Erfahrungen, die mit einem Wahlrecht ab 16 gemacht wurden, und die heutige Reife der Jugendlichen ab. Ein solcher Grad an Verstandesreife, der bisher bei den über 18-Jährigen vorausgesetzt wurdeu m über Wahlen zu entscheiden , läge heute ohne weiteres bei 16- oder 17-Jährigen vor. Dem kann ich nicht zustimmen. Meines Erachtens waren die Jugendlichen in den früheren Jahren durchaus reifer als die heutige Jugend, aber das tut nichts zur Sache.
Wer A sagt muss auch B sagen.
Entscheidender ist der Umstand, dass man die unterstellte frühere Reife konsequent auf alle Altersstufen herunterbrechen muss. Wer inzwischen den Reifeprozess um zwei Jahre nach vorne verlegt, weil sich die Umstände geändert hätten, der muss dies zum Beispiel auch auf die Strafmündigkeit ausdehnen und die Strafmündigkeit herabsetzen. Strafmündigkeit mit 12 Jahren statt mit 14 Jahren , Erwachsenenstrafrecht mit 16 Jahren statt mit 18 Jahren, in Ausnahmefällen mit 18 Jahren statt mit 21 Jahren. Das wiederum wollen die Befürworter einer Senkung der Altersgrenzen vehement vermeiden.
Anhand ihrer eigenen Inkonsequenz entlarven sich die Wahlrechtsreformer daher als Schaumschläger
Robert Schmidt