Angela Merkel muss sich am Mittwoch 21.07 vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts einer Verhandlung über zwei Organklagen der AfD stellen. Hintergrund ist die überraschende Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef in Thüringen am 5. Februar 2020.
Das Verfassungsgericht befasst sich damit, dass Merkel am 6. Februar 2020 bei einem Staatsempfang in Südafrika die Vorgänge bei der Kemmerich-Wahl als „unverzeihlich“ bezeichnet hatte. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“.
Eine Mitschrift dieser Pressekonferenz in Südafrika, stand auf der Internetseite der Kanzlerin und der Bundesregierung.
Pikant: Angela Merkel hatte am 30.06 zu einem Abendessen mit Verfassungsrichtern, auch mit jenen, die über ihre Äußerungen urteilen sollen, geladen.
Ein derartiger Essenstermin mit Richtern des Ersten und Zweiten Senats findet jährlich statt und war kein Sonderakt. Allerdings hat jeder Amtsrichter mehr Pflichten und darf nicht mal eine Schachtel Ferrero ohne Auflagen annehmen.
Vor diesem Hintergrund und dem Zeitpunkt ist das Luxus Schlemmen der „Rotroben“ höchst verwerflich.
Merkel kann einladen wen sie will, die Annahme der Einladung durch befasste Richter wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden dürfen. Die Überschneidungen zwischen Justiz und Politik sind mir zu groß, als dass man noch von einer Unabhängigkeit reden kann.
Verfassungsgerichts Präsident Stephan Harbarth selbst ist seit 1993 CDU-Mitglied, war Bundesvorstand der Partei und saß lange Jahre für die CDU als Abgeordneter im Bundestag. Wer Polen und Ungarn einen Einfluss auf die Justiz vorwirft und sogar Europäische Vertragsverletzungsverfahren anstrengt, darf nicht die Gewaltenteilung nicht derart offensichtlich mit Füßen treten.
So wie Merkel mit dieser Äußerung ihre und die Neutralitätspflicht verletzt hat, so haben auch die Verfassungsrichter ihre Neutralitätspflicht verletzt. Erst kam das Fressen, dann die Moral. Ein derartiges Gebaren ist einer Demokratie unwürdig.
Die AfD fordert im Kapitel „Demokratie und Rechtstaat“ im Unterpunkt Entpolitisierung der Justiz
„Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten beenden. Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist. Die Unabhängigkeit der dritten Gewalt muss durch eine Selbstverwaltung der Justiz ausgebaut werden, wie es in vielen anderen europäischen Ländern bereits üblich ist. Wir unterstützen daher den Modellvorschlag des Deutschen Richterbundes, einen Justizwahlausschuss und einen Justizverwaltungsrat einzurichten. Insbesondere die Verfassungsgerichte und Rechnungshöfe sind vor parteipolitischer Einwirkung zu schützen.“