Nach einem Bericht der „Augsburger Allgemeinen“, hat ein 24 jähriger Somalier, der laut ntv 2015 als „Asylbewerber“ nach Deutschland einreiste, bei einer Messerattacke auf Passanten am Würzburger Barbarossaplatz am Freitagabend gegen 17 Uhr drei Menschen getötet und zehn weitere schwer verletzt.
Polizeibeamte hätten den Täter festgenommen, nachdem er nach einem Beinschuss aus der Dienstwaffe eines Kollegen kampfunfähig war.
Zur Identität der Toten und Verletzten konnte die Polizei zunächst wenig sagen. Überwiegend seien die Opfer Frauen gewesen. Unter den Schwerverletzten ist ein kleiner Junge. Eines seiner Elternteile ist laut Herrmann unter den Toten.
Laut dem Bayrischen Innenminister Herrmann (CSU) war der Täter psychisch auffällig und hatte sich vor etwa zwei Wochen in Behandlung begeben. Bei seiner Tat soll er „Allahu Akbar“ gerufen haben, ein islamistisches Motiv könnte der Tat zu Grunde liegen, so Herrmann.
Aus der Ferne betrachtet lief der Polizeieinsatz gut ab. Die Kollegen waren recht schnell am Einsatzort und haben den Angreifer per Beinschuss kampfunfähig gemacht.
Die Ermessensentscheidung beim „Unmittelbaren Zwang“ schreibt vor, das jeweils mildeste Mittel anzuwenden.
Was mir bitter aufstößt ist die vorschnelle Vermutung der Täter sei „psychisch auffällig“ und ein „Einzeltäter“ gewesen. Das klingt nach einer Blitzdiagnose eines verzweifelten Innenministers, der versucht, eine zurecht verunsicherte Bevölkerung zu beruhigen versucht. Allerdings ist auffällig, dass diese Diagnose bei Migranten verdächtig oft kommt. Gehören solche Individuen, die aus einem Bürgerkriegsland kommen, sich erkennbar islamisieren und nachweislich eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen nicht gehörig untersucht und ggfs. weggesperrt?
Warum läuft ein polizeibekannter psychisch Kranker aus einem Bürgerkriegsland frei herum und wird nicht dort unter Verschluss behandelt?
Hat denn die Bevölkerung kein Recht auf Schutz vor solchen gefährlichen Islamisten?
Im Ergebnis ist der präventive Schutz der Gesellschaft vor solchen Individuen nur dann möglich, wenn solche Täter weit weg von der Gesellschaft geschlossen werden.
Die AfD fordert in ihrem Parteiprogramm daher nicht ohne Grund:
(a) die Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität,
(b) die Ausweisung bereits durch die Strafgerichte,
(c) die Ermöglichung der Unterbringung nicht abgeschobener Krimineller im
Ausland,
(d) die Schaffung der Möglichkeit, Gefährder, insbesondere Terroristen, so lange in Haft zu nehmen, wie sie im Inland sind und von ihnen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Die CDU/CSU ist beim Schutz der Bevölkerung doppelt gescheitert. Erst kann eine tickende Zeitbombe im Willkommenswahn anstandslos einreisen und dann unbehelligt in unserem Land herumspazieren.
Der Würzburger Täter wusste ganz genau was erlaubt ist und was nicht: Er trägt auf allen Bildern eine FFP2 Maske.