Aus dem AfD Wahlprogramm 2021 allgemeine Überlegungen zum Thema „Islam in Deutschland“ Teil 2.
„Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen in Deutschland durch islamische Staaten wollen wir gesetzlich verbieten. Die Kooperation deutscher Behörden mit der türkisch-islamischen Anstalt für Religion (DITIB), die Teil der türkischen Religionsbehörde ist, will die AfD beenden.
Die Verleihung des Status als Körperschaft öffentlichen Rechts an islamische Organisationen lehnen wir ab. Islamische Vereine, die sich gegen das Grundgesetz und die Völkerverständigung richten, wie z. B. die Muslimbruderschaft, müssen gemäß Art. 9 Abs. 2 Grundgesetz verboten werden.
In Deutschland predigende Imame sollen sich zu unserer Verfassung bekennen und möglichst in deutscher Sprache predigen. Sie müssen bei der Zulassung ein Zertifikat B2 für die deutsche Sprache des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vorweisen können.
Die islamtheologischen Lehrstühle an deutschen Universitäten sind abzuschaffen und die Stellen der bekenntnisneutralen Islamwissenschaft zu übertragen.
Im konfessionsgebundenen Religionsunterricht an staatlichen Schulen soll kein Islamunterricht stattfinden, vielmehr eine sachliche Islamkunde im Ethikunterricht.
Minarett und Muezzinruf sind mit einem toleranten Nebeneinander der Religionen, wie es die christlichen Kirchen praktizieren, nicht vereinbar.
Der Unterdrückung muslimischer Frauen stellt sich die AfD entgegen und fordert in allen Bereichen die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Das Tragen von Burka und Niqab in der Öffentlichkeit, wollen wir auch in Deutschland untersagen, ähnlich wie in Frankreich, Österreich, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz.
Das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen soll im Öffentlichen Dienst generell nicht gestattet und in öffentlichen Schulen weder von Lehrerinnen noch Schülerinnen getragen werden.
Um Polygamie und Zwangsheiraten von Muslimen zu unterbinden, fordert die AfD, das Verbot der religiösen Trauung ohne vorherige standesamtliche Eheschließung wieder in Kraft zu setzen.
Den Jobcentern sind die Personenstandsregister der Standesämter zugänglich zu machen, um missbräuchliche Inanspruchnahme von Hartz IV durch Zweit- oder Drittfrauen zu verhindern. Eheverträge zu güter- und unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten sollen nur nach deutschem Recht geschlossen werden dürfen.“