Jugendstrafrecht

Jörg Finkler - 29.05.2021

In Kapitel 7 unseres Wahlprogramms für die Bundestagswahl 2021, behandeln wir mit der Inneren Sicherheit ein Thema, das mir unter den Nägeln brennt. Ich möchte Ihnen unsere Vorstellungen zum Thema „Innere Sicherheit“, nun täglich vorstellen und näherbringen.

Die AfD setzt sich für eine Herabsenkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre im Jugendstrafrecht und für die pauschale Anwendung von Erwachsenenstrafrecht ab dem 18. Lebensjahr ein.

Durch eine dramatische Verschärfung der Sicherheitslage in Ballungsgebieten, ist dieses Thema omnipräsent. Junge Täter spielen hier eine besondere Rolle, denen derzeit eine geradezu zahnlose Gerichtsbarkeit gegenübersteht. Erzieherische Erfolge lassen sich erfahrungsgemäß nur durch eine Inhaftierung der Täter schwerer Straftaten erreichen.

Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der Gesetze, insbesondere des Haftrechts. Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung, muss das Strafmündigkeitsalter auf 12 Jahre abgesenkt und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Aktuell besteht gemäß § 19 StGB eine Strafmündigkeit ab 14 Jahren. Die Entwicklung von Kindern hat sich im Vergleich zu unserer wohlbehüteten Kindheit geändert. Kinder werden früher reif und selbstbewusster. Immer mehr Jugendliche begehen bewusst in frühen Jahren Straftaten, weil sie um die fehlende Strafmündigkeit wissen. Oft werden sie von Banden zum Beispiel beim Drogenhandel, oder bei „Ehrenmorden“ gezielt ausgesucht. Die unterjährigen Auffälligen wurden bislang von den Jugendämtern und Jugendgerichtshilfen betreut. Allerdings sind die Jugendbehörden zu schwach aufgestellt, als dass diese allein die Aufgabe bewerkstelligen könnten, die Kinder im Alter von 12 – 13 zu maßregeln.

Es muss vielmehr mit anderen Maßnahmen gearbeitet werden, die aber erst durch Gerichte angeordnet werden können.

Mit 14 ist es oftmals schon zu spät, noch einwirken zu können. Einer derart dreisten Umgehung unseres Strafsystems, wie sie derzeit praktiziert wird, muss ein Riegel vorgeschoben und die Strafmündigkeit abgesenkt werden.

Die Diskussion um die Senkung des Wahlalters bei Bundestags– und Landtagswahlen auf 16 bestärkt uns. Wer früher politische Entscheidungen treffen kann, kann noch früher zwischen erlaubt und verboten unterscheiden.

Ob nur eine Haftstrafe erzieherische Erfolge garantieren kann, bezweifle ich. 12 bis 15 Jährige gehören in aller Regel nicht ins Gefängnis. Gefängnisse sind die „Universitäten des Verbrechens“ man muss auch berücksichtigen, dass Jugendliche oft erst dort ihr Handwerk richtig lernen.

Nicht Knast, sondern Persönlichkeitsbildung und Erziehung ist der Auftrag, den der Staat auch bei kriminellen Kindern hat. Je früher dies passiert, desto besser

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