Die neue grün-schwarze Landesregierung in Baden-Württemberg plant laut dem Koalitionsvertrag die Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter. Dieser wird umgangssprachlich oft als „Hundeführerschein“ bezeichnet. Dabei wolle man sich Niedersachsen zum Vorbild nehmen.
Mit dem Sachkundenachweis soll belegt werden, dass der Halter über die notwendige Kenntnis zur Hundehaltung verfügt und mit dem Vierbeiner umgehen kann, was dem dem Schutz von Mensch und Tier diene.
Letztendlich sind die mindestens 250,0 Euro Kosten für die theoretische und eine praktische Prüfung sowie der 4 Lehrblöcke a 90 Minuten wie bereits ausgeführt nur Abzocke und ein unnötiger Verwaltungsaufwand.
Fraglich ist, welche Auswirkungen der Hundeführerschein auf die Kampfhundeverordnung hat.
In Niedersachen, an dem man sich dem gelobten Land gleich orientieren will, müssen Hundehalter generell einen Sachkundenachweis zum Führen eines Hundes beibringen.
Bislang ist dies in Baden-Württemberg anders geregelt.
Nachweise müssen nur von Haltern gefährlicher Hunde erbracht werden. Die Haltung solcher Tiere unterliegt gemäß § 1 Abs. 3 PolVOgH zum “Schutz" der Bevölkerung gesetzlichen Regelungen.
Als Kampfhunde gelten American Staffordshire, Bullterrier und Pit Bull Terrier und deren Kreuzungen. Sie gelten qua Verordnung als besonders gefährlich. Ihnen wird aufgrund ihrer Rasse eine größere Aggressivität und Gefährlichkeit unterstellt.
Ebenfalls als potentiell besonders gefährlich gelten sog. Listenhunde: Bullmastiff Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff und Tosa Inu.
Von Gefährlichkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen.
Die Hundehalter solcher Hunde können dies durch eine Prüfung widerlegen. Diese Prüfung verläuft ähnlich wie beim Hundeführerschein und dient ebenfalls dem Schutz von Mensch und Tier.
Hunde wie ein Bullterrier, Pitbull oder auch Mastiff sind aber nicht als Kampfhunde auf die Welt kommen davon, hierin sind sich die Fachexperten einig. Das ganze erinnert an die Diskussion um das „ Verbrechergen“. Letztendlich werden die genannten Rassen vorverurteilt.
In zahlreich durchgeführten Studien konnte keinerlei Nachweise erbracht werden, dass besonders gefährliche Rassen überhaupt existieren. Der hier als Kampfhund verschriene American Staffordshire Terrier wird aufgrund seiner Kinderliebe im englisch – sprachigen Raum „Nanny Dog“ genannt.
Jedoch hat der Gesetzgeber bestimmten Hunderassen eine potentielle Gefährlichkeit unterstellt und deren Hundehaltung reglementiert.
Das Problem ist nicht der Hund, das Problem findet sich an der anderen Seite der Leine. Dementsprechend einfach ist es, dem Labrador Retriever oder dem Pudel aggressives Verhalten anzutrainieren.
Ich fordere daher Kampfhunde VO mit Einführung des Hundeführerscheins zu streichen wie dies in Niedersachsen der Fall ist und das Landespolizeigesetz anzupassen.