Und weiter geht’s mit dem Kröten schlucken einer CDU, die inzwischen jedwede Selbstachtung verloren hat.
Wie die „Junge Freiheit“ heute in ihrer online Ausgabe berichtet, hat Baden-Württembergs Innenministerium die Landes-Polizei dazu angehalten, die Nationalität von Tatverdächtigen nur in Ausnahmefällen zu nennen. Damit die Pressesprecher der Polizei künftig Meldungen gemäß den Vorgaben verfassen können, wurde für sie ein Pressekodex mit landesweiten Standards erarbeitet. Der vom Ministerium auch als Grundsatzpapier bezeichnete Pressekodex gelte „quasi als Selbstverpflichtung“. Bislang hatten sich die Sprecher der baden-württembergischen Polizei am Pressekodex des Deutschen Presserates orientiert. Der offenbar nun nicht mehr ausreichend war.
Der Täterschutz wird hierbei immer mehr in den Vordergrund gestellt. Wenn eine Horde junger Nordafrikaner plündernd durch die Stuttgarter Innenstadt zieht, ist es durchaus sinnvoll die Gruppe auch so zu bezeichnen. Sie als „Partyszene“ zu verniedlichen, stellt eine ganz andere Gruppe unter Generalverdacht. Eine solche Berichterstattung schützt erst mal die Täter und führt zu negativen Auswüchsen mit ungerechtfertigten Verdächtigungen ganzer Ethnien.
Laut neuem Pressekodex soll die Polizei Baden-Württembergs darauf achten, bei ihrer Berichterstattung die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu wahren und zu schützen. Sie solle neutral, unbefangen und sachlich sein. Bloßstellende oder herabwürdigende Meldungen seien ebenso verboten, wie Verstöße gegen das Gleichheitsrecht des Grundgesetzes. Veröffentlichungen, die Vorurteile gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ethnische Minderheiten schüre, seien zu unterlassen. Das sind Selbstverständlichkeiten, die im Mittelpunkt des „alten“ Pressekodexes stehen.
Die Nennung des Migrationshintergrunds eines Tatverdächtigen soll für die polizeiliche Berichterstattung nur im begründeten Ausnahmefall möglich sein. Und zwar, wenn im Einzelfall ein sachlich begründetes öffentliches Interesse bestehe. Neu ist dieses Vorgehen von Pressesprechern der Polizei nicht. In den meisten Bundesländern wird die Nationalität in Polizeimeldungen nicht genannt Die neuen Vorgaben für die polizeiliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Land wird damit begründet, dass Polizeiarbeit in den vergangenen Jahren immer komplexer geworden sei. So müsse polizeiliche Pressearbeit beispielsweise den Schutz persönlicher Daten berücksichtigen. Baden-Württemberg sei mittels des neuen Pressekodex „bundesweiter Vorreiter im Bestreben, staatliches Handeln so transparent wie möglich zu machen…. Und ein verlässlicher Partner für die Medien und weiterhin eine solide Informationsquelle für unsere Bürgerinnen und Bürger,“ sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU).
Das war auch mit dem abgesetzten Codex zu erreichen.
Der neue Pressekodex ist nichts weiter, als ein weiterer Kniefall vor einem GRÜNEN Willen, Polizeiarbeit unzumutbar zu machen.