Am vergangenen Montag begann in Dresden der Mordprozess gegen geständigen Abdullah al Haj Hasan. Der vorbestrafte IS-Terrorist soll laut Anklage am 4. Oktober vergangenen Jahres in der Dresdner Altstadt von hinten mit einem Küchenmesser heimtückisch und brutal auf zwei händchenhaltende Männer eingestochen haben: Mitten auf der Straße, im Herzen der sächsischen Landeshauptstadt. Thomas L. (55) aus Krefeld stirbt an seinen schweren Verletzungen, sein Lebenspartner Oliver (53) wird schwer verletzt.
Der vorbestrafte Syrer habe aus Homophobie das homosexuelle Paar "als Repräsentanten einer von ihm als „ungläubig“ abgelehnten freiheitlichen und offenen Gesellschaftsordnung ausgesucht". Der Angeklagte habe die Männer für die aus seiner Sicht „schwere Sünde“ mit dem Tode bestrafen wollen. Er bezog sich dabei auf eine Sure aus dem Koran, wonach man auf dem Wege Gottes jene bekämpfen soll, die einen selbst bekämpfen.
Der Strafsenat des OLG Dresden sah es bei der ersten Verurteilung 2018 als erwiesen an, dass der Islamist Symbole des IS in seinem Facebook-Profil verwendet und über soziale Netzwerke den Dschihad propagiert hatte. Hinzu kam, dass er Gleichgesinnte zum Kampf als Märtyrer anwarb. Außerdem suchte er im Netz nach einer Bauanleitung für einen Sprengstoffgürtel.
Nur wenige Tage vor der Tötung war Abdullah al Haj Hasan aus der Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen nach zwei Jahren und neun Monaten Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht.
Die Behörden stuften ihn bereits 2017 als Gefährder ein. Nach BILD-Informationen plante er 2017 einen Sprengstoff-Anschlag auf Volksfeste wie die Dresdner Vogelwiese oder die Filmnächte am Elbufer.
Seit Frühsommer 2017 vertrat Abdullah al Haj Hasan eine zunehmend dschihadistische Ideologie, die sich immer mehr dem ISIS zuwandte.
Abdullah Al Haj Hasan reiste im Oktober 2015 als unbegleiteter Minderjähriger ein, stellte im Mai 2016 seinen Asylantrag, bekam Flüchtlingsstatus. Bereits im Asylheim warb er Gefolgsleute für den ISIS an und bedrohte Andersgläubige.
Wieder einmal wurde ein von Behörden als Gefährder eingestufter Islamist nicht abgeschoben, obwohl den Behörden die Terror-Gefahr, die von dem Syrer ausging, quasi ins Gesicht sprang. Bundespräsident Steinmaier hielt keine Trauerrede zur besten Sendezeit und es gab keine Konzerte oder Demonstrationen. Auch hier ist ein verabscheuungswürdiger Terroranschlag geschehen, der sich gegen Anderslebende in unser Gesellschaft richtete.
Was muss im Merkel-Deutschland denn noch passieren, damit ein islamistischer Terrorist endlich mal VOR der Ausführung seiner Mordtaten abgeschoben wird? Es wird offensichtlich schon lange mit zweierlei Maß gemessen.
Das Bundestagswahlprogramm der AfD zeigt die Alternative zum Islamisten-Kuschelkurs der etablierten Parteien. Neben rigorosen Abschiebungen von islamistischen Gefährdern und Straftätern fordern wir, die Auslandsfinanzierung von Moscheen endlich zu stoppen und islamistische Gruppierungen wie die Muslimbrüder zu verbieten.