Ein Urteil Verwaltungsgerichts Hannover verpflichtet das Land Niedersachen Journalisten auf Nachfrage die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen. Erst diese Information würde der Presse die „Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe“ ermöglichen.
Wörtlich heißt es:
„Eine öffentliche Aufgabe erfülle die Presse, wenn sie in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschaffe und verbreite, Stellung nehme, Kritik übe oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirke“.
Im konkreten Fall war es um einen Unfall nach einem Autorennen im September in Hannover gegangen. Die Polizei Behörde verweigerte die Auskunft nach der Nationalität jedoch mit der Begründung, es handle sich dabei um personenbezogene Daten. Der Journalist bestand allerdings darauf, dass die Information von Relevanz sei. Ihm sei als Gerichtsreporter in der Vergangenheit aufgefallen, daß an illegalen Straßenrennen oftmals junge Männer teilnähmen, die häufig einen Migrationshintergrund hätten. Das Verwaltungsgericht Hannover folgte dieser Auffassung weitgehend. Ein öffentliches Informationsinteresse sei in Fällen von illegalen Straßenrennen gegeben. Dies habe sich in der Vergangenheit beispielsweise am Berliner „Ku’damm-Raser-Fall“ gezeigt. Zudem bestehe, was die Herkunft des Unfallbeteiligten im konkreten Fall angehe, ein Informationsinteresse. „Der soziokulturelle Hintergrund“ könne „im Hinblick auf die Feststellung etwaiger Häufungen in Rede stehender Verhaltensweisen bei bestimmten Tätergruppen von Bedeutung sein“, urteilten die Richter.
Wir begrüßen die Entscheidung als richtungsweisend für eine notwendige Aufklärung der Bevölkerung in präventiver als auch politischer Hinsicht. Manch einem, der sich noch winkend an Bahnhöfen wähnte, werden spätestens jetzt – sofern die Einheitsmedien ihrer Aufgabe nachkommen, die Augen aufgehen. Die Offenlegung der Tatsachen wird zeigen, dass importierte Kriminalität in Deutschland ein schmerzlicher Fakt ist und keine Verschwörungstheorie.