Scheibchenweise werden Corona Verfügungen der Gerechtigkeit zugeführt. Mal kassiert der Verwaltungsgerichtshof die Größenbeschränkungen bei Verkaufsflächen mal Demonstrationsverbote und Abstandszwänge. Das Verfassungsgericht erklärt die Anleihekäufe der EZB für rechtswidrig. Heute verlor das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnernministerium (BMI) vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die AfD. Seehofers Ministerium darf auf der Ministeriumshomepage die AfD nicht als „staatszersetzend“ diffamieren. Regierungspropaganda hat auf dem Internetauftritt des BMI nichts zu suchen. Die Gerichte funktionieren und sprechen Recht. Leider hat das faktisch keine Auswirkung, da Grundrechtsverstöße keine Folgen haben, sieht man vom erhobenen Zeigefinger oder in schlimmen Fällen von der stillen Ecke mal ab. Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch: Ohne wirkliche Sanktionen vor Augen beugen und brechen die Mächtigen dieses Landes weiter derart ungeniert wie sie es seit der Grenzöffnung 2015 in Dauerschleife praktizieren. Ich sehe hier auch keinen wirklichen Unterschieb zum juristischen Umgang mit Straftaten spezieller ethnischer Gruppen.
Vor dem Gesetz sollen alle gleich sein. Institutionell begangene Grundrechtsverstöße ziehen allerdings keine Strafe nach sich. Erst wenn in klar definierten Fällen tatsächlich ernsthafte, persönliche Konsequenzen drohen, erhält unsere Verfassung den Rang und die Bedeutung, die sie verdient.
Übrigens gehört der Amtseid „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde" zur Verfassung. Wer derart drastisch gegen deutsche Interessen verstößt, unseren Nutzen nicht mehrt, Schaden von ihm wendet und nicht gegenüber jedermann Gerechtigkeit übt, gehört vor einen Untersuchungsausschuss.
Deshalb: Verfassungsbruch ins Strafrecht