Die AfD Fraktion im Stadtrat hat für die kommende Gemeinderatssitzung am 28.04.2020 den Antrag gestellt, die Stadtparks unter Auflagen wieder für die Mannheimer Bevölkerung zu öffnen. ( AU 115/2020).
Wir begrüßen diesen Vorstoß. Die Bürger sind lange genug in Einzelhaft genommen und Entmündigt worden. Eine Lockerung der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ist längst überfällig. Während den Ausgangsbeschränkungen der Corona-Pandemie brauchen die Bürger Bewegung im Freien und Ablenkung. Derzeit konzentrieren sich die Menschen in den wenigen zugänglichen Grünflächen wie Käfertäler Wald, Waldpark, Dossenwald und Riedwiesen. Eine zusätzliche Öffnung der Stadtparks würde die Menschenansammlungen entzerren, und ferner die strapazierte Natur in den FFH-Gebieten entlasten. Darüber hinaus hätte die Stadt eine kleine Einnahmequelle.
Allerdings muss, beispielsweise durch Eingangskontrollen oder Fußstreifen des KOD, der Polizei oder privaten Sicherheitsdiensten gewährleistet sein, dass Menschenansammlungen, Grillorgien oder anderen Gelage ausgeschlossen sind. Eine Wiederöffnung unserer Stadtparks würde nicht gegen § 4 (11) der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg verstoßen. Hier ist von Freizeitparks die Rede. In Stadtparks steht die Erholungsfunktion und nicht der Spaß im Vordergrund