Aufgrund der Einschränkungen der Wirtschaft sind derzeit von und nach Mannheim nur Arbeitnehmer unterwegs, die in systemrelevanten Unternehmen tätig sind. Beschränkungen für PKWs und hohe Parkgebühren zwingen die Arbeitnehmer, mit dem ÖPNV zu ihren Arbeitsstellen zu gelangen. Fahrten mit dem ÖPNV stellen jedoch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko dar. Gerade jetzt müssen diese Stützen unserer Gesellschaft unbeeinflusst selbst entscheiden können, wie sie möglichst sicher zum Arbeitsplatz gelangen. Die hohen Parkgebühren in Mannheim halten jedoch viele davon ab, alleine und damit ohne Infektionsrisiko mit dem privaten PKW zur Arbeit zu fahren.
Die öffentlichen Parkgebühren müssen daher komplett ausgesetzt werden. Um umfassenden Schutz der Pendler zu erreichen, reicht nicht aus, dass die Stadt Mannheim mittels der Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH 3 der 35 Großparkplätze im April gebührenfrei stellt. Selbstverständlich müssen hierzu alle Großparkplätze gebührenfrei zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für alle gebührenpflichtigen Parkplätze und zeitliche Parkbeschränkungen. Mit wegfallender Parkraumüberwachung hätte der KOD zusätzlich freiwerdendes Personal um die Corona Maßnahmen zu überwachen. Diese Aussetzung ist vorläufig bis zum 15.06.2020 zu begrenzen. An diesem Tag endet zunächst die Vereinbarung zwischen OB und GR über die Einschränkungen hinsichtlich Hauptausschuss und Ausschuss für Umwelt und Technik.