Religiöse Feste sind das Fundament einer Gesellschaft. Sie geben ihr Halt und sind Teil unserer Identität. Mit unserem christlich – abendländischen Osterfest steht das höchste Fest der christlichen Kirche vor der Tür: Die Auferstehung Jesu.
Wir sollten sehr genau abwägen, ob wir dem Gläubigen weiter ihr verfassungsrechtlich gegebenes Recht auf freie Religionsausübung derart drastisch einschränken. Ein Osterfest ohne Gottesdienste ist wie ein Karfreitag ohne Auferstehung. Ich empfinde es als Skandal, dass die Partei, die behauptet, das C im Namen stehe für christlich ohne mit der Wimper zu zucken und abzuwägen jetzt auch die Gläubigen Christen im eigenen Land derart benachteiligt. Ich wage nicht daran zu denken, was in diesem Land los sein wird, wenn später im Monat andere religiöse Feste möglich sein werden.
Während Merkels Vasallen brüllend schweigen, gibt es inzwischen Kirchengemeinden, an der Basis, die gegen das Verbot von Gottesdiensten klagen Quelle mit Aussicht auf Erfolg und nicht nur, weil man vor Gericht in Gottes Hand ist, wie der Jurist zu sagen pflegt.
Es liegt vor allem daran, dass wir inzwischen seit 3 Wochen grundlegende Grundrechte wie die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit oder Bewegungsfreiheit ohne hinreichende gesetzliche Grundlage beschränken wie die Rechtsanwältin Barner aus Heidelberg vollkommen richtig erkennt Quelle
Wir erleben einen in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie dagewesenen „Shutdown“, zu dem das Infektionsschutzgesetz nicht berechtigt. Das Regierungshandeln und dazu zähle ich auch fast alle Corona-Verordnungen der Bundesländer ist rechtsmißbräuchlich. Diese verletzen in sträflicher Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutze der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger.
Kein Gesetz ist eine Einbahnstraße. Gesetze berechtigen und verpflichten.
Wenn Spahn und Merkel und die Ministerpräsidenten sich auf das Infektionsschutzgesetz berufen, um Verordnungen durchzusetzen, müssen sie sich erst auch daran halten was das Infektionsschutzgesetz von ihnen verlangt. Das sind all die sträflich versäumten Maßnahmen, denen niemand rechtzeitig nachgekommen ist. Hierunter zählt – was die AfD seit Anfang der Krise fordert: Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!“
Die vielen Hilferufe aus Kliniken, Altenheimen und Arztpraxen sprechen eine deutliche Sprache: Die Regierung machte das was er am besten kann: NICHTS. Nicht die AfD sondern die Blockparteien tragen die Verantwortung
Wir tun gut daran, täglich die Situation neu zu bewerten und über einen Croxit nachzudenken, sobald, die Gesamtsituation nicht mehr rechtfertigt, dass Millionen Bundesbürger rechtswidrig weggesperrt werden. Mangels rechtlicher Grundlage muss der Ausstieg zeitnah kommen und dann sollte ein Masterplan in der Schublade liegen. Der Plan der AfD Fraktion kann ein solcher sein