Waldbrandgefahr am Strandbad

KV-MANNHEIM - 04.05.2019

Das Strandbad in Neckarau mausert sich zu einem sehr beliebtes Naherholungsziel, das auch über die Grenzen der Region bekannt ist. Gerade an Wochenenden fallen immer verstärkter parkende Autos aus Heilbronn, Darmstadt oder Frankfurt und Karlsruhe auf. Oftmals versperren diese Rettungswege und sogar die Fahrbahn. Komischerweise ist die Buslinie an das Strandbad hingegen immer relativ leer.
Sehr beliebt ist es inzwischen auf den Wiesen zu grillen. Transporterweise werden ganze Hausstände herangekarrt um mit Freunden und Bekannten ein paar schöne Stunden zu verbringen. Immer mit dabei ist der Einweggrill, Unmengen Abfall und viel Leichtsinn.
Der Mannheimer Lido liegt idyllisch zwischen den Schutzgebieten Silberpappel und Reisinsel und ist von diesen nur durch einen Zaun getrennt . Hobbyköche und Grillmeister lassen sich nicht davon abhalten direkt am Zaun zu grillen und heiße Asche auch schon mal in den Büschen zu entsorgen. Für mich ist das Verhalten, das am Strandbad an den Tag gelegt wird, nicht hinnehmbar. Unabhängig von den Müllmassen, die nach einem Wochenende unsere Natur verschandeln ist mir der Brandschutz wichtig. Ab Ende Mai werden nicht nur die Wiesen, sondern auch die Wälder trockener und das Gras sowie das Geäst feueranfällig. Wo schon eine achtlos weggeworfene Zigarette heillosen Schaden anrichten kann, wird weggekippte Glut oder Funkenflug eine Katastrophe auslösen.
Auf dem Strandbad habe ich schon Funkenflüge von 20 Meter und größer gesehen. Für mich ist es nur noch eine Frage der Zeit bis es zu ernsthaften Bränden im Mannheimer Süden kommt.  Und wie dann gelöscht werden soll, weiß ich auch nicht. Ich bezweifele, dass sich ein Löschzug durch das Wirrwarr an Falschparkern schlängeln kann und ohne angegriffen zu werden seine Schläuche auspacken kann.
Ich möchte daran erinnern, dass die Stadt Mannheim für das Grillen folgende Spielregeln aufgestellt hat :
Grillen ist auf öffentlichen Mannheimer Grünflächen bei Beachtung folgender Regel grundsätzlich erlaubt:
- Soweit die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft nicht gefährdet oder erheblich belästigt wird.
- Soweit keine Schäden verursacht werden, daher: Ausschließliche Verwendung handelsüblicher Grillgeräte mit mindestens 30 cm Bodenanstand zum Schutz von Rasenflächen.
- Rauchentwicklung ist möglichst zu vermeiden.
- Ein genügender Abstand von mindestens 3 m ist zu Bäumen und Sträuchern einzuhalten.
- Die aufgestellten Abfallbehälter sind zu verwenden.
- Nur abgelöschte Grillkohle entsorgen
Mir ist nicht bekannt, dass am Strandbad eine dieser Regeln eingehalten wird.
Ich plädiere dafür, Grillen am Strandbad nur noch auf den eigen zur Verfügung gestellten Grillplattformen zu gestatten.

Rainer Huchthausen,
Listenplatz 8
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