Wahlbeobachter/ Auszählungszeuge werden!

KV-MANNHEIM - 06.03.2016
Es kommt seit einigen Tagen von Ihnen gehäuft zu Fragen, ob ein Wahlbetrug, der bei der vergangenen Landtagswahl in Bremen der AfD bis zu dessen Aufdeckung ein Mandat gekostet hat oder die Unregelmäßigkeiten in Köln auch in Baden-Württemberg möglich sind.\r \r Uns erreichen häufig Fragen, wie man so etwas im Keim ersticken könnte.\r \r Der Landesverband hat daher einen Leitfaden“ Wahlbeobachtung“ entworfen, den wir gerne weitergeben.\r \r Bitte berücksichtigen und beherzigen hierbei, dass dies keine klassische „Wahlbeobachung“ darstellt. Wahlbeobachter werden von der OSZE mit UN Mandat in Länder geschickt, die ein richtig gravierendes Demokratiedefizit haben. Die Bundesrepublik ist trotz der sehr unschönen Begleitumstände und Tendenzen dieses Wahlkampfes derzeit noch weit davon entfernt.\r \r Ihr Anwesenheitsrecht während der Auszählung ist Ihr Grundrecht, Sie haben jedoch kein Mandat oder sind beauftragt, auch nicht vom Kreisverband Mannheim. Sie werden als Privatperson aktiv und sollten sich dementsprechend passiv zu verhalten. Schauen und dokumentieren ist in Ordnung, anfassen und einmischen nicht. Sie sind ein „anwesender Zeuge der öffentlichen Auszählung der Stimmen“.\r \r Der Wahlleiter hat das Hausrecht, aber solange Sie sich im Rahmen der Spielregeln verhalten, und zuvorkommend benehmen, wird er davon kein Gebrauch machen.\r Bitte beachten Sie, dass die Wahlhelfer Ehrenamtliche sind, die zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Wahl ihre Freizeit opfern, sie haben daher den entsprechenden Respekt verdient.\r \r Durch Ihre Anwesenheit und Engagement stellen Sie sicher, dass deren Tätigkeit auch weiterhin vernab jeder Fragen ist und vertreiben die Zweifel, die durch die Wahlfälschungen Einzelner entstanden sind.\r \r Abschließend ist noch ein Praxistipp aus meiner Erfahrung als Wahlhelfer gestattet:\r Um 18:00 Uhr wird das Wahllokal geschlossen, dazu müssen alle anwesenden Nicht Helfer, sofern sie nicht noch wählen wollen, den Raum verlassen, die Tür wird geschlossen, damit ist die Wahl rechtlich abgeschlossen. Leisten Sie bitte einer entsprechenden Aufforderung Folge, der Wahlleiter ist hierzu verpflichtet. Unmittelbar danach wird die Tür wieder geöffnet. Erst wenn die Öffentlichkeit wieder hergestellt ist, darf die Urne geöffnet werden und die Auszählung beginnen.\r \r Hierbei haben Sie ein Anwesenheitsrecht.\r \r Der Zählvorgang beginnt, indem alle Stimmzettel  aus den Wahlurnen auf einen Tisch geschüttet werden. Dann wird zunächst die Gesamtzahl festgestellt - notieren Sie sich diese. Während der Auszählung sollten Sie vor allem darauf achten, dass\r gültige Stimmen nicht in ungültige Stimmen verwandelt werden. Achten Sie auch darauf, dass die\r Stimmen zur Gesamtzählung auf dem richtigen Stapel der Partei gelegt werden. Notieren Sie sich im\r Anschluss alle Ergebnisse.\r \r Überprüfung der Ergebnisse\r Bitte stellen Sie Ihrem AfD-Kreisverband Ihre Dokumentation (siehe Anhang) aus der Wahlbeobachtung zur Verfügung.\r \r AfD Kreisverband Mannheim\r c/o Claus Nielsen\r D3, 5\r 68159 Mannheim\r \r Der Kreisverband wird dann Ihre mitgeschriebenen Ergebnisse mit den Wahlergebnissen die bei der Landeswahlleitung angekommen sind vergleichen. Bitte geben Sie Ihren Namen an (Angabe freiwillig), so dass im Fall einer Abweichung, mit Ihnen Kontakt aufgenommen werden kann.\r \r Die Koordination erfolgt über die örtlichen Kreisverbände\r Damit es keine Doppelbesetzung der Wahllokale durch Wahlbeobachter gibt, übernimmt der örtliche\r AfD-Kreisverband die Koordination der Wahlbeobachter.\r \r Kontaktperson in Mannheim\r \r Claus Nielsen\r E-Mail: info-mannheim@afd-bw.de\r \r  \r \r Anleitung_Wahlbeobachter
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