Sie schießen wie Pilze aus dem Boden: Baumpatenschaften, Tierpatenschaften oder Patenschaften für Fahrradständer, Parkplätze oder zuletzt sogar, wie in Mannheim, Kotbeutelhalterboxen für Hunde! Das private Engagement wächst in unserem Land und ersetzt staatliche Aufgaben, wo es nötig ist. Immer mehr Bibliotheken, Schwimmbäder oder Kindergärten müssen von privaten Fördervereinen, ehrenamtlichen Helfern oder Spendern unterstützt werden, weil die Mittel aufgrund Dauerkürzungen vorne und hinten nicht mehr reichen. Was auf den ersten Blick nach gedeihender Bürgerbeteiligung aussieht, entpuppt sich eher als Skandal.
Aufgrund wuchernder Sozialausgaben im Wohlfahrtsstaat kann trotz fehlender Zinsbelastung der Haushalte eine befriedigende Daseinsfürsorge schon jetzt nicht mehr garantiert werden. Der Steuerzahler bekommt keine adäquate Gegenleistung mehr und ist gezwungen, selbst das Feld zu bestellen.
Mehr als nur bedenklich wird dieses Verfahren, wenn es sich auf Kernbereiche staatlichen Handelns, wie zum Beispiel der Justiz und Strafverfolgung erstreckt.
Hier sind jedoch die Kompetenzen und vor allem Grenzen staatlicher Eingriffe klar geregelt.
Privatpersonen unterliegen weniger Reglementierungen. Gefährlich wird es, wenn der Staat sich dies zu Nutzen macht und den Grundrechtsschutz umgeht.
Ein erschreckendes Beispiel ist hierfür eine Broschüre der „Amadeu Antonio Stiftung“ mit ihrer Kampagne gegen „Hate Speech“ im Netz.
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Wohlgemerkt dieselbe dubiose Stiftung deren Mitarbeiterin Julia Schramm mit ihrer Twitter-Äußerung zum Jahrestag des Bombardements „Sauerkraut, Kartoffelbrei – Bomber Harris, Feuer frei!“ die Opfer von Dresden regelrecht verhöhnte.
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In dieser Kampagne hingegen werden bereits Personen als „rassistische Hetzer“ eingestuft, die lediglich befürchten, dass Obdachlose wegen der Flüchtlingskrise benachteiligt werden könnten. Auch die Sorge, dass die Schulausbildung von Kindern leiden könnte, weil Turnhallen beschlagnahmt und zu Asylunterkünften umgewandelt werden, gilt schon als 'Hassrede'.
Wären oben genannte Aussagen strafrechtlich relevant, würde man diese vollkommen zu recht verfolgen. Und wenn nicht, dann konsequenterweise eben nicht. Hier endet die staatliche Kompetenz und beginnt der Grundrechtsschutz.
Solch staatlich geförderten Kampagnen Privater Stiftungen, Personen oder anderer Erfüllungsgehilfen, die jede missliebige Aussage, die nicht als Straftat verboten ist, durch Prangerstellung, Denunzierung und Anklage wegzensieren sind Zensur in Reinkultur unter Umgehung des Grundrechtsschutzes.
Im Rahmen einer sogenannten ‘political correctness’ sollen weitreichende Gedankenverbote durchgesetzt und Kritiker mundtot gemacht werden.
Diese Einschränkung der Meinungsfreiheit können wir auf keinen Fall unwidersprochen hinnehmen, denn die Freiheit ist noch immer die Freiheit der Andersdenkenden.
Robert Schmidt
Sprecher AfD Mannheim
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