Die Große Koalition greift Kurzarbeitern tief in die Tasche, Millionen Arbeitnehmern droht Nachforderung vom Finanzamt. Der Progressionsvorbehalt bedeutet, dass steuerfreie Ersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Für diesen ermittelten Betrag wird nun ein besonderer Steuersatz ermittelt, mit dem das Einkommen besteuert wird.
Es liegt auf der Hand, dass Progressionseinkünfte so zu einer höheren Besteuerung der übrigen Einkünfte führen.
Selbst die Deutsche Steuergewerkschaft (DSTG) warnt, dass ein derart unsoziales Abkassieren aus den ohnehin schon knappe Haushaltskassen von (Kurz)-Arbeitnehmern, „die Stimmung kippen lassen könnte.“ Denn warum jemand, der unverschuldet in Not geriet, nun dafür auch noch bestraft werden soll, das versteht vermutlich wirklich nur SPD-Kanzlerkandidat und Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der sich nicht vom Griff in die Geldbörsen abbringen lassen will. Die Finanzämter werden sich also 2021 ( nach der Wahl) auf die Suche nach den Beziehern von Kurzarbeitergeld aus dem Jahr 2020 machen und diese zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Wer nicht mitzieht, wird mit Säumniszuschlägen belangt werden. Experten rechnen mit fünf Millionen Betroffenen, die im Schnitt 400 Euro an das Finanzamt nachzahlen müssten.
Die Alternative wäre eine Aussetzung des Progressionsvorbehaltes. Das würde vielen Millionen Kurzarbeitern und ihren Familien helfen. Aber dafür sind die Ohren von Union und SPD taub.