Wie Sachsen-Anhalts CDU-Ministerpräsident Haseloff gestern mitteilte, wird er den Staatsvertrag zur Anhebung des Rundfunkbeitrags zurückziehen und nicht zur Abstimmung im Schweriner Landtag stellen. Damit ist eine Erhöhung der Gebühr zum 1. Januar 2021 vom Tisch. Der Bürger muss demnach weiterhin 17,50 Euro berappen und nicht die von ARD und ZDF und Deutschlandfunk geforderten unverschämten 18,36 Euro pro Monat den Sendeanstalten in den Rachen werfen.
Der Entscheidung, die den Programintendanten der öffentlich- rechtlichen Sendern mit ihren fürstlichen Gehältern gewiss nicht schmecken wird, ging ein wahrer Politkrimi voraus. Haseloff geht letztendlich einer Abstimmung im Landtag aus dem Weg, die er fürchtet wie der Teufel das Weihwasser. Die CDU Fraktion, die dem eigenen Koalitionsvertrag folgend, eine Gebührenerhöhung ablehnt, hätte mit der AfD, die aus prinzipiellen Gründen die GEZ ablehnt, eine Mehrheit im Landtag gehabt. Es liegt auf der Hand, dass solche Mehrheiten, noch nicht gern gesehen werden.
Hasenfuß Haseloff ist durch die Hintertür verschwunden und den leichten Weg gegangen, indem er eine demokratische Entscheidung verhindert hat. Hierdurch hat er auch einen Bruch des Koalitionsvertrages durch die Koalitionspartner SPD und Grüne verhindert. Diese sprachen sich im Vorfeld (um nicht mit der AfD stimmen zu müssen) entgegen des eigenen Koalitionsvertrages für eine Erhöhung aus. Im letzten Kapitel des Vertrages steht auf Seite 136: „Bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks halten wir am Ziel der Beitragsstabilität fest.“ Es ist traurig, wenn aus ideologischen Schranken und Scheuklappen eine Politik betrieben wird, die dem Bürger schadet.
Wie dem auch sei, die AfD hat verhindert, dass Mitten in einer Wirtschaftskrise sondergleichen die Bürger mit zusätzlichen Gebühren belastet werden. Wir haben verhindert, das öffentlich-rechtlichen Sender für ihre unausgewogene, parteiische Berichterstattung noch fürstlicher entlohnt werden. Das kann nur der erste Schritt sein. Ein Vertrag, der derart schändlich und dauerhaft gebrochen wird, wie der Rundfunkstaatsvertrag, ist nicht mehr das Papier wert, auf dem er steht. So normiert § 11 Abs 2 des Rundfunkstaatsvertrag
„Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“
Von diesem Ideal sind die Sender, die eher an DDR Zwangsfernsehen erinnern, meilenweit entfernt. Ihnen ist die Grundlage für ihre Manipulation zu entziehen und der Rundfunkstaatsvertrag als Sondermüll mit Reststrahlung zu entsorgen. ARD und ZDF erfüllen ihre Informationspflichten mangelhaft und dürfen nicht mit einem Beitragsschutz vor dem freien Wettbewerb belohnt werden.