Das Bundesverkehrsministerium hat im Bayrischen Rundfunk mitgeteilt: "Der Bund hat die Länder aufgefordert, den bis zum 27.4.2020 geltenden Bußgeldkatalog ab sofort wieder anzuwenden." Die in der neuen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Fahrverbote seien wegen eines "fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage" wahrscheinlich nichtig.
Das kommt Bundesverkehrsminister Scheuer sehr gelegen, denn er war unzufrieden mit der eigenen Reform und wollte sie nachdem Bundestag und Bundesrat diese verabschiedet hatten ohnehin zurücknehmen Die Rücknahme des Bußgeldkatalogs begrüßen wir, allerdings ist es mehr als dreist, Schlampereien, Inkompetenz und Überforderung in den eigenen Reihen zu instrumentalisieren, um eine unliebsame Regelung auszuhebeln. Noch verheerender ist die Tatsache, dass ein Gesetz durch alle Lesungen im Bundestag gepeitscht wurde, dass ohnehin unmittelbar danach rückgängig gemacht werden sollte. Der Bundestag wurde hier missbraucht und an einer konstruktiven Arbeit gehindert, indem ihm eine Beschäftigunstherapie verordnet wurde
Erwartungsgemäß sind die Grünen entsetzt, denn auf einmal steht eine autofeindliche Regelung mit unverhältnismäßigen und vollkommen überzogenen Strafen auf der Kippe. Insbesondere der drohende Verlust des Führerscheins für einen Monat, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 kmh innerorts und 26 kmh außerorts war ein heftiger Kritikpunkt der AfD. Es ist daher davon auszugehen, dass die Grün/schwarze Landesregierung diese Führerscheinfalle aussetzt, sondern mittels Taschenspielertricks die Autofahrer weiter drangsaliert und zur Kasse bittet. Wir fordern Ministerpräsident Kretschmann und Fahrradminister Herrmann auf, den Beispielen von Bayern, Niedersachsen und dem Saarland zu folgen und den neuen Busgeldkatalog auszusetzen und bereits eingezogene Führerscheine wieder herauszugeben.