Ein zehnjähriges Mädchen wurde jüngst aus dem Becken eines Schwimmbads in #Reichenbach (#Sachsen) verwiesen, da sie ein UV-#Badeshirt mit kurzen Ärmeln trug.
Dies würde nicht zur gestatteten Badekleidung gehören, die sich aus Hinweisschildern an den Umkleiden entnehmen ließe.
Die Stadt ist Betreiber der Badeanstalt und begründet das Badeverbot des Mädchens mit einer Gefährdung des Badebetriebes. Das Wasser solle vor Keimen und Verschmutzung geschützt werden.
Erlaubt allerdings ist das Tragen von Burkinis wegen religiöser Überzeugung, um Diskriminierung zu vermeiden.
Ein Kurzarm-Schwimmshirt, angezogen mit der Intention ein Kind vor UV-Strahlung zu schützen, soll nun eine größere Gefährdung für die Sicherheit des Badebetriebes bzw. der Wasserqualität darstellen, als das religiös motivierte Tragen eines Langarm-Burkinis?
Aus Sicht der #AfD ist diese Art der Anwendung von Regeln Sinnbild für das Ungleichgewicht in unserer Gesellschaft:
Die umstrittenen Bedürfnisse einer Gruppierung innerhalb einer Glaubensgemeinschaft zu realisieren wiegt mehr als der Wunsch nach körperlicher Unversehrtheit von Kindern?
Anne Charlotte #Samland