Artikel 38 Grundgesetz: Die Wahl ist geheim - die Briefwahl auch ?

KV-MANNHEIM - 26.05.2019

Versuchen Sie heute einmal mit Ihrem Partner gemeinsam in der Wahlkabine die Stimmzettel auszufüllen. Die Wahlhelfer werden das verhindern. Parlamentswahlen in der Bundesrepublik sind nach Artikel 38 Grundgesetz unter anderem geheim und frei. Hätten Sie Briefwahl beantragt, wäre das kein Problem. Als Briefwähler können Sie bequem am Küchentisch im Kreis Ihrer Lieben Ihr Kreuzlein machen.

Sie brauchen keine juristische Ausbildung um zu merken, dass hier etwas nicht stimmt.  Die Briefwahl in ihrem heutigen Umfang stellt einen eklatanten Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar. Auch die Freiheit der Wahl könne so gefährdet sein. Manch einer wählt vielleicht für seine Eltern, seinen Partner oder Dritte, zum Beispiel Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben. Dem Briefwahlbogen sieht man nicht an, wer ihn ausgefüllt hat.

Besonders CDU FDP und Grüne profitieren von der Briefwahl. Und die Jamaika Koalition der Briefwahl will dieses System nicht antasten.

Damit werden aber Grundsätze demokratischer Wahlen unkontrollierbar. Laut Artikel 38 des Grundgesetzes sind die Parlamentswahlen in Deutschland allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Doch die letzten drei Grundsätze können bei der Briefwahl nicht ebenso gut gewährleistet werden wie in einem öffentlichen Wahllokal.

Die Briefwahl, in der Bundesrepublik eingeführt 1957, war anfangs nur für Wähler gedacht, die einen triftigen Grund haben, nicht am Wahlsonntag zur Urne zu gehen, etwa Bettlägerige oder Menschen auf unaufschiebbaren Dienstreisen. Auch Gehbehinderte beantragen oft einen Wahlschein, etwa wenn sie in ein barrierefreies Wahllokal wechseln wollen. Die Beantragung der Briefwahl mußte begründet werden und war ganz deutlich als Ausnahme gedacht. Nur vor diesem Hintergrund erklärte das Bundesverfassungsgericht 1967 (BVerfG 21,200) die Briefwahl für verfassungsgemäß, weil es die Wahlbeteiligung erhöhe, was ja grundsätzlich gut ist. Aber es wird zum Problem, wenn man immer weniger weiß, wer sich da an der Wahl beteiligt. 1967 lag der Anteil der Briefwähler nur bei 5-10 % lag.

Inzwischen aber ist die Welt, beruflich und privat, mobiler geworden. Viele finden es schlicht bequemer, per Brief zu wählen. 2008 hat die Merkelregierung die Begründungspflicht für die Beantragung der Briefwahlunterlagen abgeschafft. Inzwischen wird die Briefwahl aktiv von den Altparteien beworben, die Briefwahlquote liegt bei über 40 %.

Für mich ein klarer Grund, die Verfassungsmäßigkeit der Briefwahl zu hinterfragen.

 

Robert Schmidt 

 

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