Nach dem Urteil des Landgerichtes Mannheim ( AZ 1Ks 402 Js 3198/16 ) in Sachen Fathi D. muss nicht nur die Frage erlaubt sein, ob das Schlachten jetzt begonnen hat. Es muss auch gestattet sein zu fragen, ob dies sanktionsfrei ist und der bundesdeutsche Strafenkatalog inzwischen einem Schnittlauch gleicht: Außen Grün -innen hohl.
Wegen Körperverletzung mit Todesfolge im Streit um ein Handy hat das Landgericht Mannheim einen Mann, der in den Medien nicht bei seinem Namen Fathi D genannt wird, zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Der Streit im Juni 2015 über ein zu Boden gefallenes Handy führte zum Tode eines 68 jährigen Rentners. Fathi D habe ungebremst zugeschlagen, so das Gericht. Die Liste der Verletzungen des Opfers zeugen von der extremen Gewalt mit der Fathi D auf das Opfer eingeprügelt haben muss : „Gehirnblutung, gerissener Augapfel, gebrochene Kieferhöhle, Jochbogenbruch, Brüche der Mittelgesichtsknochen und der Rippen“ Von den dramatischen Folgen der Verletzung habe der Schläger erst ein Jahr später erfahren als in der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ der Fall behandelt wurde. Die Tatsache, dass sich der Täter jetzt, ein Jahr später stellte, wertete das Gericht als strafmildernd und ermöglichte Fathi D das Gericht als freier Mann zu verlassen.
Solche Urteile dürfen bei der Bevölkerung nicht den Eindruck erwecken, es herrsche das Recht des Stärkeren auf Mannheims Straßen, weil überfüllte Gefängnisse und Ausländerboni inzwischen bei der Straffindung ebenso berücksichtigt werden wie Sühne und Präventionsgedanken.
Die Bevölkerung darf nicht das Vertrauen in unseren Rechtsstaat verlieren und deswegen hoffen wir, dass ein Berufungsgericht ein gerechtes Urteil fällen wird.