Für Aufsehen und Unverständnis nicht nur in Schönberg und nicht nur in meiner Partei hat ein lauter Muezzin-Ruf aus der örtlichen DITIB-Fetih-Camii-Moschee gesorgt. Dieser sei, so Bürgermeister Karl-Josef Sprenger auf Antrag des Türkisch-Islamischen Kulturvereins Fethi Camii einmalig genehmigt worden: "Ich bin vom Grundgesetz her zur religiösen Neutralität verpflichtet", sagte er.
Zuerst ist der Bürgermeister erst einmal dem Volk und der Verfassung verpflichtet und nicht einem widerkehrenden Zeitgeist einer „Faszination Islam“.Die in Artikel 4 des Grundgesetzes festgelegte Glaubensfreiheit, also auch die Freiheit des Bekenntnisses zum eigenen Glauben, war für Muslime in der Bundesrepublik Deutschland noch nie eingeschränkt, wie die unzähligen Moscheen in Deutschland eindrucksvoll beweisen. Durch die Erlaubnis des Muhezzin Rufes haben Muslime in Deutschland nicht mehr Rechte als zuvor. In Zeiten von Smartphone, Internet, und Messenger Diensten ist es nicht mehr notwendig, Gläubige durch den Ruf vom Minarett zum Gebet zu rufen,
Das Minarett hat keine Kirchenglocke.
Zwischen Glocken und dem Minarettruf liegen Welten und Jahrhunderte. Der Gebetsruf ist mit lithurgischem und weltlichem Glockengeläut nicht annähernd zu vergleichen. Ein Verstoß gegen das grundrechtlich festgeschriebene Gleichbehandlungsverbot ( Art 3 ) mit dem Glocken ist abwegig. Glockengeläut ist in Deutschland und im christlich geprägten Europa ein uraltes Gewohnheitsrecht. Es entstand, als noch kaum jemand eine Uhr besaß und die Menschen sich noch freuten, die Zeit zu erfahren und zur Messe gerufen zu werden. Dieses Gewohnheitsrecht wird aus modernen Lärmschutzgründen immer mehr eingeschränkt, teils freiwillig, teils durch die Gerichte. Glockengeläut ist neutral, während der Gebetsruf des Muhezzin für viele aufgeklärte Mitteleuropäer verstörend und besitzergreifend wirkt
Allah ist der Allergrößte - Allah ist der Allergrößte - Allah ist der Allergrößte - Allah ist der Allergrößte, Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt - Ich bezeuge, dass es keine Gottheit außer Allah gibt Ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist - Ich bezeuge, dass Mohammed der Gesandte Allahs ist auf zum Gebet - auf zum Gebet Auf zum Erfolg! - Auf zum Erfolg!
Im Kruzifix Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995, das zur Verbannung aller Kreuze aus Schulen führte, definierten die Richter die negative Religionsfreiheit: Artikel 4 GG schütze davor, dass der Bürger in einem staatlich geschaffenen Raum dem Einfluss eines bestimmten Glaubens ausgesetzt wird, ohne sich diesem entziehen zu können. Was 1995 die visuelle Zwangsansicht von Kruzifixen in Schulen, ist 2020 die elektronische Zwangsbeschallung vom Minarett. Auch wer sie nicht hören will, muss zuhören.
Unser Land – unsere Regeln. Diese müssen für alle gelten, um nicht den Eindruck der Selbstaufgabe zu vermitteln. Wenn wir nicht mehr die Kraft haben, unsere Ordnung zu leben, können wir aufgeben. Wer Überfremdung mag, kann das machen.