Der Skandal auf der Mannheimer Konversionsfläche Turley in Käfertal beschäftigt jetzt auch die Grün - Schwarze Landesregierung in Stuttgart.
Die von den Landtagsabgeordneten Rottmann (Albdonau), Dürr (Calw), Pfeiffer (Böblingen), Berg (Tuttlingen) und Voigtmann (Schwetzingen) zu diesem Sachverhalt erstellten Entwürfe zweier an die Landesregierung gerichteten Anträge sind heute der Landesregierung zur Beantwortung zugeleitet worden. Der Kreisverband Mannheim bedankt sich bei diesen 5 Abgeordneten für die gute Zusammenarbeit und begrüßt ausdrücklich, dass Mannheimer Anliegen im Landtag doch Gehör finden.
Die AfD Mannheim fordert lückenlose und umgehende Aufklärung der Hintergründe des Verkaufs von zwei Konversionsflächen auf dem Gelände der ehemaligen Turley-Barrack. Der AfD-Kreisverband Mannheim kritisiert auf das Schärfste die bisher nur scheibchenweise und auch nur zum Teil ans Tageslicht gekommenen Umstände des Ende 2018 durch einen Frankfurter Ankerinvestor entgegen den ursprünglichen Absichten in unbebautem Zustand verkauften und auf dem Gelände der ehemaligen Turley-Barracks gelegenen Konversionsflächen IV und V an namentlich nicht bekannte Geschäftsleute.
Beide Konversionsflächen wurden bereits im Jahr 2012 Presseberichten zufolge von der MWSP, einer Tochtergesellschaft der Stadt Mannheim, zu einem Preis von 6 Mio Euro an einen Frankfurter Ankerinvestor verkauft, der nach den mit der Stadt Mannheim seinerzeit abgestimmten Plänen in der Neckarstadt-Ost ein nach neuesten städtebaulichen Gesichtspunkten geplantes Stadtquartier mit Eigentums- und Sozialwohnungen, Läden und Kindertagesstätten u. ä. hätte errichten sollen. Laut Presseberichten wurden die beiden Flächen Ende 2018 jedoch ohne Abstimmung mit der Stadt Mannheim, d.h. an der Stadtverwaltung vorbei zum Preis von 36 Mio Euro, dem Sechsfachen des ursprünglichen Kaufpreises weiterverkauft.
Die Vorgänge wurden durch Recherchen des Mannheimer Morgen publik.
Besonders fragwürdig ist, weshalb beim Verkauf von der städtischen MWSP keine Wertabschöpfungs- bzw. Rückabwicklungsklausel oder eine Veränderungssperre zugunsten der Stadt vertraglich vereinbart wurde, wie dies bei nahezu allen kommunalen Grundstücksverkäufen üblicherweise der Fall ist. Dieser Vorgang könnte auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit hindeuten.
Ärgerlich ist außerdem, dass zwei größere Grundstücksflächen in vermutlich spekulativer Absicht bisher mehrere Jahre lang der Zuführung zum „heiß laufenden“ Wohnungsmarkt vorenthalten wurden, obwohl seit den Jahren 2015/2016 nach dem Fall der Schengener EU-Außengrenzen und dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel zu verantwortenden unkontrollierten Zuzug von ca. 1,6 Mio Flüchtlingen aus fremden Kulturkreisen die Situation auf dem Wohnungsmarkt auch in Mannheim im Begriff ist, zu kollabieren.
Der AfD Kreisverband Mannheim fordert den Gemeinderat der Stadt Mannheim auf, im Interesse der Bürgerschaft umgehend eine Sonderuntersuchung durchzuführen, um die Hintergründe des Verkaufs, die Schadenshöhe und die Verantwortlichkeit des Mannheimer Gemeinderats zu klären. Diese Sonderprüfung muss durch einen objektiv, unvoreingenommen, neutral urteilenden und unabhängigen Gutachter durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass Inhalt und Lauf der Untersuchung sowie deren Ergebnis ohne Beeinflussung von außen zustande kommt.